• Speicherheizungsanlagen

Sie nutzen zur Wärmeerzeugung in Ihren Räumen eine Nachtspeicherheizung?

Dann gibt es in den folgenden Zeilen einige interessante Informationen für Sie.

Die Nachtspeicherheizungen galten quasi schon als Relikt der Vergangenheit: Vor ein paar Jahren noch wollte der Staat Nachtspeicherheizungen abschaffen. Jetzt sollen sie in der Energiewende sogar Zukunftstechnik werden.

Denn die Geräte sollen wegen der je nach Wetter schwankenden Wind- und Solarstromproduktion als flexible Speicher fungieren, die überschüssigen Strom aufnehmen.

Ein ab 2020 geplantes Verbot von Nachtspeicherheizungen hat der Bundestag 2013 wieder gekippt. Seit der EnEV 2014 ist die Außerbetriebnahmepflicht für ältere Speicherheizungsanlagen entfallen, die in §10a der EnEV 2009 gefasst war. Die Bestandsanlagen können damit über 2020 hinaus betrieben werden, auch wenn sie schon älter als 30 Jahre sind.

Denn allein die Kombination einer elektronischen außentemperaturgeführten Aufladesteuerung mit neuen Wärmespeichern spart erfahrungsgemäß bis zu 20 Prozent Energie – im Vergleich zu einer älteren Speicherheizungsanlage ohne witterungsgeführter Aufladesteuerung.

Da moderne Wärmespeicher über elektronische Laderegler und ein wesentlich besseres Wärmerückhaltvermögen verfügen, lässt sich die Wunschtemperatur genau regeln und erreichen. Auch die noch vorhandene Restwärme wird deutlich exakter erfasst und somit nur die fehlende Energiemenge nachgeladen.

Bei Problemen mit Ihren bestehenden „alten Öfen“ helfen wir gern weiter.

Oftmals ist eine Reparatur mit geringem Kostenaufwand möglich. Auch der Austausch eines nicht mehr reparablen Wärmespeichers ist kein Problem…